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Tätigkeiten der Auszubildenden

Medizinische Fachangestellte sind in Hausarzt- und Facharztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen tätig. Sie werden auch in med. Laboratorien, in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen und im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt.

Notwendige Voraussetzungen

Die/der Auszubildende sollte Interesse am Umgang mit Menschen haben, Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen zeigen, an medizinischen Inhalten interessiert sein sowie sorgfältig und verantwortungsbewusst am Patienten und in der Verwaltung arbeiten. Empfehlenswert als schulische Eingangsvoraussetzung ist ein Erster allgemeinbildender Schulabschluss.

Dauer und Inhalte der Ausbildung

Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen, im zweiten sowie dritten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche. Der Schultag umfasst jeweils acht Unterrichtsstunden.

Die Ausbildungsinhalte werden durch berufsbezogene Lernfelder handlungsorientiert vermittelt. Ziel ist es, den Auszubildenden grundlegendes Wissen im Bereich Kommunikation, Medizin und Verwaltung zu vermitteln und sie zum eigenständigen Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben anzuleiten. Dabei wird auch Wert auf praktisches Arbeiten, z. B. im Labor, gelegt.

Darüber hinaus werden in der Unterstufe die allgemeinbildenden Fächer Kommunikation, Sport und Politik – auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr - unterrichtet. Berufsbezogenes Englisch kann von den Schülern in Wochenendkursen belegt werden. Außerschulische Exkursionen, z. B. zur anatomischen Sammlung im UKE, ergänzen das Unterrichtsangebot. 

Bei guten/sehr guten Leistungen in der Berufsschule und dem Betrieb kann die Ausbildung auf Antrag um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn die Ausbildungspraxis und die Kammer einverstanden sind. Abiturientinnen und Abiturienten haben die Möglichkeit einen zweijährigen Ausbildungsvertrag abzuschließen.

Schulbesuch

  1. Ausbildungsjahr : 2 Tage pro Woche (Montag und Freitag)
  2. Ausbildungsjahr 1 Tag pro Woche (Dienstag)
  3. Ausbildungsjahr 1 Tag pro Woche (Mittwoch)

Prüfungen

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden federführend von der Ärztekammer Schleswig-Holstein durchgeführt. Die Zwischenprüfung erfolgt nach ca. 1 ½ Jahren.

Am Ende der 3-jährigen Ausbildung werden schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern Behandlungsassistenz/Abrechnung, Praxisorganisation/Verwaltung und Wirtschaft/Politik sowie eine praktische Abschlussprüfung bei der Ärztekammer durchgeführt.

Weitere Informationen zur Vergabe von allgemeinbildenden Schulabschlüssen im dualen Ausbildungssystem finden Sie hier: Allgemeinbildende Abschlüsse im dualen Ausbildungssystem.

 

 

Kontakt

Frau Jennifer Arlt

(Fachgruppensprecherin)

Tel. 04101-84340-0

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