In der Berufsfachschule werden Sozialpädagogische Assistenten/innen (SPA) ausgebildet, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in) in Einrichtungen mit Kindern von 0 - 14 Jahren arbeiten. In Krippen, Kindergärten, Horten, betreuten Grundschulen oder auch Kinderkurheimen werden an die SPA besondere Ansprüche an die Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern einen Zugang zur Umwelt und sich selbst zu ermöglichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreichung ausländischer Abschlusszeugnisse eine Übersetzung und eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 einreichen müssen!
Im Februar eines jeden Jahres sind zum Ausbildungsstart im August des Bewerbungsjahres
– ohne Hefter oder Folien – einzureichen:
(Wird der Abschluss erst am Ende des laufenden Schuljahres erreicht, ist das letzte Halbjahreszeugnis einzureichen.)
Bitte achten Sie darauf, dass am ersten Schultag alle Zeugnisse im Original vorgelegt werden müssen!
Das Ziel der zweijährigen Ausbildung ist die staatliche Anerkennung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten.
Wenn zusätzlich zur regulären Stundentafel das Fach Mathematik belegt wird, kann durch eine Prüfung in Mathematik und Englisch die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.
Nach Bestätigung der Fachhochschulreife von Seiten der Schule besteht also neben dem Berufsabschluss ein allgemeinbildender höherer Bildungsabschluss, mit dem i.d.R. an allen deutschen Fachhochschulen studiert werden kann.
Des Weiteren ist die Ausbildung eine mögliche Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher.
Bei den „Fächern“ der Ausbildung handelt es sich um berufsbezogene und berufsübergreifende Lernbereiche, die sich aus unterschiedlichen Themenschwerpunkten zusammensetzen:
Es sind während der schulischen Ausbildung zwei Praktika abzuleisten. Diese finden im zweiten und dritten Halbjahr statt. Hier gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils drei Tage in der Woche in die Einrichtung und zwei Tage in die Schule. Das Praktikum der Unterstufe findet im Elementarbereich (3-6 Jahre), das der Oberstufe in einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Einrichtung (6-14 Jahre) oder auch in einer Krippe statt. Die Praktikumsstellen (im Landkreis Pinneberg) werden von den Schülerinnen und Schülern selbst gesucht. Die tägliche Arbeitszeit im Praktikum umfasst sechs Stunden.
Jedes Praktikum beginnt mit einer Einführungswoche in der Praxis zur gegenseitigen Orientierung. Danach findet das Praktikum jeweils Montag bis Mittwoch und der Unterricht Donnerstag und Freitag statt.
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Jedoch fallen Kosten für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Werkmaterial, Kochgeld etc.) an.
Im ersten Halbjahr der Unterstufe findet eine dreitägige Klassentagung statt. Optional am Ende der Ausbildung eine Abschlussfahrt. Beides kostet zusammen ca. 200 €.
Schüler/innen der Berufsfachschule Sozialpädagogik können Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des BAföG erhalten. Ein solcher Antrag ist von der Schülerin /dem Schüler bei Bedarf nach Beginn der Ausbildung über die Klassenlehrkraft im Sekretariat der Schule einzureichen.
Herr Patrick Ploetz
(Fachgruppensprecher)
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Frau Rogge (Abteilungsleiterin)
Tel: 04101/8 43 40 - 800
Fax: 04101/843 40-700
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