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Die Ausbildung zum Fachpraktiker/ zur Fachpraktikerin für personale Dienstleistungen soll die Auszubildenden befähigen, wie sie unter Anleitung pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen können. In diesem Bereich erlernen sie auch selbstständig kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten auszuführen.

Voraussetzungen

Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen ist ein theoriereduzierter Ausbildungsberuf nach §66 BBiG. In diesem Ausbildungsberuf werden Menschen ausgebildet, die voraussichtlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf Grunde einer Beeinträchtigung oder Behinderung nicht durchlaufen können. Die Feststellung für die Eignung trifft die Agentur für Arbeit.

Dauer der Ausbildung

3 Jahre

Schulbesuch

Während der Ausbildung wird die Berufsschule an einem Tag in der Woche besucht. Es werden 6 Unterrichtsstunden im Lernfeld und 2 Stunden Politik unterrichtet.

Prüfungen

Vor dem Prüfungsausschuss der IHK finden die Zwischenprüfung nach zweitem Jahr und die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt. Bei erfolgreichem Abschluss kann ein dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss gleichwertiger Schulabschluss vergeben werden.

Hinweis: Bei Berufenet der Bundesagentur für Arbeit wird der Beruf als „Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen“ bezeichnet. Bei der IHK zu Kiel wird die oben genannte Bezeichnung genutzt.

https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/steckbrief/58342

https://planet-beruf.de/schuelerinnen/berufe-finden/a-z/ausbildungsberufe-f/fachpraktiker-in-fuer-personenbezogene-dienstleistungen-66-bbig-42r-hwo;

 

 

  

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